Das Sexualstrafrecht verlangt nach einer spezialisierten anwaltlichen Vertretung. Eine gesellschaftliche Missbilligung und Vorverurteilung gilt es zu vermeiden. Aus juristischer Sicht stehen die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe und im schlimmsten Fall sogar die Sicherungsverwahrung als unbefristeter Freiheitsentzug auf dem Spiel.
Ich begleite Sie mit Engagement und fachlicher Kompetenz - vertrauen Sie auf meine fundierte Spezialisierung.
Ich verbinde theoretische mit rechtspraktischer Erfahrung aus langjähriger Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildungen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Sie im Großraum Frankfurt am Main sowie bundesweit nicht nur bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, im Sexualstrafrecht sowie Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht, sondern stehe Ihnen auch bei anderen strafrechtlichen Problemstellungen zur Verfügung.
Mit Verhandlungsgeschick, Durchsetzungskraft und Engagement konnte ich auf diese Weise schon in zahlreichen Fällen einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen. Profitieren auch Sie von meiner fachlichen Kompetenz und einer schnellen Terminvergabe.